Österreichische Steuererklärung

Über Grenzen hinaus.

Steuerhilfe für Arbeitnehmer in Österreich

Sie haben Einkünfte in Österreich – etwa aus Arbeit, Vermietung oder Kapitalanlagen – und möchten Ihre österreichische Steuererklärung professionell erledigen lassen?
Unsere Kanzlei in Deutschland ist auf grenzüberschreitende Steuerfragen zwischen Deutschland und Österreich spezialisiert und übernimmt die komplette Abwicklung für Sie.
Wir kümmern uns um die Erstellung und Einreichung Ihrer Steuererklärung beim österreichischen Finanzamt, prüfen die optimale steuerliche Gestaltung und sorgen dafür, dass Doppelbesteuerung vermieden werden.

Ergebnisse, die überzeugen.

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Häufige Fragen

Ich lebe in Deutschland, habe aber Einkünfte in Österreich – muss ich dort eine Steuererklärung machen?

Ja, in der Regel schon. Wenn Sie in Österreich Einkünfte erzielen (z. B. aus Arbeit, Vermietung oder Kapitalanlagen), sind Sie dort beschränkt steuerpflichtig. Dazu ist die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich zu beachten. In Deutschland werden diese Einkünfte nicht doppelt versteuert.

Ja, in der Regel schon. Wenn Sie in Österreich Einkünfte erzielen (z. B. aus Arbeit, Vermietung oder Kapitalanlagen), sind Sie dort beschränkt steuerpflichtig. Dazu ist die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich zu beachten. In Deutschland werden diese Einkünfte nicht doppelt versteuert.

Ja, in der Regel schon. Wenn Sie in Österreich Einkünfte erzielen (z. B. aus Arbeit, Vermietung oder Kapitalanlagen), sind Sie dort beschränkt steuerpflichtig. Dazu ist die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich zu beachten. In Deutschland werden diese Einkünfte nicht doppelt versteuert.