Österreichische Steuererklärung
Über Grenzen hinaus.
Steuerhilfe für Arbeitnehmer in Österreich
Sie haben Einkünfte in Österreich – etwa aus Arbeit, Vermietung oder Kapitalanlagen – und möchten Ihre österreichische Steuererklärung professionell erledigen lassen?
Unsere Kanzlei in Deutschland ist auf grenzüberschreitende Steuerfragen zwischen Deutschland und Österreich spezialisiert und übernimmt die komplette Abwicklung für Sie.
Wir kümmern uns um die Erstellung und Einreichung Ihrer Steuererklärung beim österreichischen Finanzamt, prüfen die optimale steuerliche Gestaltung und sorgen dafür, dass Doppelbesteuerung vermieden werden.
Fallbeispiel 1
Steuerberatung deutscher Rentner Österreich – Residenz Österreich
Im Rahmen der Steuerbescheide für die Jahre 2005 bis 2010 wurde durch das Finanzamt Neubrandenburg eine Steuererstattung in Höhe von insgesamt 4.878 € festgesetzt.
- Erstellung und fristgerechte Einlegung von Einsprüchen gegen die Steuerbescheide 2005–2010
- Ausarbeitung steuerlicher Hinweise zur optimalen Gestaltung der Steuerlast
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung für die Jahre 2005–2010 innerhalb von zwei Tagen und Weiterleitung an das Finanzamt Neubrandenburg
- Überwachung der Fristen sowie der eingehenden Steuerbescheide
- Steuerliche Posteingänge und laufende Kommunikation mit dem Finanzamt
- Auswertung der Eingangsbestätigungen gegenüber der Finanzverwaltung Konkret: sämtlicher Steuerbescheide auf 0 € Steuer
Ergebnis:
Durch die erfolgreichen Korrekturen der Steuerbescheide konnte ein Steuersparnis von insgesamt 4.878 € erzielt werden.
Fallbeispiel 2
Im Zuge der steuerlichen Prüfung für ein in Österreich lebendes Rentnerpaar für die Jahre 2012 bis 2016 stellte das Finanzamt Neubrandenburg fest, dass Einkommensteuer in zu hoher Höhe festgesetzt und gezahlt wurde. Daraus ergab sich eine Steuererstattung in Höhe von insgesamt 6.240 €.
- Erstellung und fristgerechte Einlegung von Einsprüchen gegen die Steuerbescheide 2012–2016
- Ausarbeitung steuerlicher Hinweise zur optimalen Gestaltung der Steuerlast
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung für die Jahre 2012–2016 innerhalb von zwei Tagen und Weiterleitung an das Finanzamt Neubrandenburg
- Überwachung der Fristen sowie der eingehenden Steuerbescheide
- Steuerliche Posteingänge und laufende Kommunikation mit dem Finanzamt
Ergebnis:
Durch die erfolgreichen Korrekturen der Steuerbescheide konnte ein Steuersparnis von insgesamt 6.240 € erzielt werden.
Häufige Fragen
Ich lebe in Deutschland, habe aber Einkünfte in Österreich – muss ich dort eine Steuererklärung machen?
Ja, in der Regel schon. Wenn Sie in Österreich Einkünfte erzielen (z. B. aus Arbeit, Vermietung oder Kapitalanlagen), sind Sie dort beschränkt steuerpflichtig. Dazu ist die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich zu beachten. In Deutschland werden diese Einkünfte nicht doppelt versteuert.
Bis wann muss die Steuererklärung in Österreich abgegeben werden?
Ja, in der Regel schon. Wenn Sie in Österreich Einkünfte erzielen (z. B. aus Arbeit, Vermietung oder Kapitalanlagen), sind Sie dort beschränkt steuerpflichtig. Dazu ist die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich zu beachten. In Deutschland werden diese Einkünfte nicht doppelt versteuert.
Wie lange dauert die Bearbeitung durch das Finanzamt?
Ja, in der Regel schon. Wenn Sie in Österreich Einkünfte erzielen (z. B. aus Arbeit, Vermietung oder Kapitalanlagen), sind Sie dort beschränkt steuerpflichtig. Dazu ist die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich zu beachten. In Deutschland werden diese Einkünfte nicht doppelt versteuert.
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